Vorbereitung
Vermarktung
Abschluss
Das Bestellerprinzip ist im Juni 2015 in Deutschland in Kraft getreten.
Einfach gesagt: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch.
Somit müssen Vermieter, die einen Makler mit der Vermietung beauftragen auch bezahlen.
Seit mehr als 20 Jahren nehmen wir - egal ob vom Vermieter oder Mieter - nur 1,5 Kaltmieten inkl. MwSt.
Damit bieten wir beiden Parteien ein tolles Angebot, welches immer all unsere Serviceleistungen beinhaltet.
Ihr Mehrwert: Mehr persönliche Zeit und geringere Kosten.
Zur Info: Das Bestellerprinzip gilt bei Vermietungen von Häusern und Wohnungen, aber nicht bei Gewerbeimmobilien und bei weiteren kleinen Ausnahmen.