Vorbereitung
Vermarktung
Abschluss
Das Bestellerprinzip ist im Juni 2015 in Deutschland in Kraft getreten.
Einfach gesagt: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch.
Somit müssen Vermieter, die einen Makler mit der Vermietung beauftragen auch bezahlen.
Seit mehr als 20 Jahren nehmen wir als Vermietungsprovision nur 1,5 Kaltmieten inkl. der gesetzlichen. MwSt.
Damit bieten wir beiden Parteien ein tolles Angebot, welches immer all unsere Serviceleistungen beinhaltet.
Ihr Mehrwert: Mehr persönliche Zeit und geringere Kosten.
Zur Info: Das Bestellerprinzip gilt bei Vermietungen von Häusern und Wohnungen, aber nicht bei Gewerbeimmobilien.